Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 01. Mai 2025
Geltung ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB)
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle derzeitigen und zukünftigen Verträge zwischen Rodriguez‑Web – Kadir Diego Padin Rodriguez, Delftstraße 8, 27474 Cuxhaven (im Folgenden „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber, soweit dieser Unternehmer (§ 14 BGB) ist. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Leistungen · Lieferform
Der Auftragnehmer erbringt – je nach Einzelvertrag – insbesondere folgende Leistungen:
- Webdesign & Webentwicklung
- Suchmaschinenoptimierung (SEO)
- Digitale Beratung / Consulting
- Wartung & Pflege von Websites
- Weitere digitale Leistungen nach ausdrücklicher Vereinbarung.
Digitale Lieferform: Sämtliche Arbeitsergebnisse werden ausschließlich digital bereitgestellt. Ein Versand physischer Datenträger erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Kosten.
§ 3 Vertragsschluss · Angebot · Anzahlung · Abnahme
- Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots/Kostenvoranschlags durch den Auftraggeber zustande.
- Bindefrist des Angebots: Angebote sind 30 Kalendertage ab Ausstellungsdatum verbindlich.
- Anzahlung: Mit Vertragsschluss wird eine nicht verzinsliche Anzahlung in Höhe von 50 % des Netto‑Gesamtpreises fällig.
- Rechtsnatur & Rückzahlbarkeit: Die Anzahlung stellt eine Vorausvergütung für Konzept‑, Planungs‑ und Reservierungsleistungen dar. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor Fertigstellung (§ 648 BGB), wird die Anzahlung zunächst mit den bis dahin angefallenen Arbeitsstunden verrechnet (vgl. § 5). Übersteigt die Anzahlung diesen Betrag, dient der verbleibende Teil als pauschalierter Schadensersatz zugunsten des Auftragnehmers; dem Auftraggeber bleibt jedoch ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Der Projektbeginn erfolgt erst nach vollständigem Eingang der Anzahlung.
- Abnahme: Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung produktiv nutzt oder nicht binnen zehn Kalendertagen nach Bereitstellung unter Angabe wenigstens eines Mangels schriftlich widerspricht.
§ 4 Stundensätze · Zusatzarbeiten · Preisgleitklausel · Change‑Requests
- Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, beträgt der Stundensatz 30,00 € netto.
- Leistungen, die über den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang hinausgehen, gelten als Zusatzarbeiten und werden – nach vorheriger Ankündigung – zu 45,00 € netto pro Stunde oder einem individuell vereinbarten Tarif abgerechnet.
- Preisgleitklausel: Beträgt die Laufzeit eines Projekts mehr als zwölf Monate, darf der Auftragnehmer die Stundensätze jährlich um höchstens den Prozentsatz anpassen, um den sich der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Erzeugerpreisindex „Dienstleistungen für die Informationstechnologie" gegenüber dem Vorjahresdurchschnitt verändert hat. Eine Anpassung wird mindestens zwei Wochen vor Wirksamwerden angekündigt.
- Change‑Request‑Verfahren: Änderungswünsche sind schriftlich einzureichen. Der Auftragnehmer übermittelt innerhalb angemessener Zeit ein Kosten‑ und Terminangebot. Erst nach schriftlicher Freigabe beginnen Zusatzarbeiten.
§ 5 Kündigung · Projektabbruch (§ 648 BGB)
Kündigung durch den Auftraggeber (freie Kündigung):
Im Falle einer Kündigung vor Fertigstellung hat der Auftragnehmer Anspruch auf:
- Vergütung aller bis zum Zugang der Kündigung nachweislich erbrachten Stunden zum vereinbarten Satz oder – sofern kein Stundensatz vereinbart wurde – zum orts‑ und branchenüblichen Marktpreis (derzeit 85 € netto), sowie
- 10 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistungen entfallenden vereinbarten Vergütungals pauschalierten Gewinnanteil (§ 648 S. 3 BGB). Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Gewinn geringer oder gar kein Gewinn entgangen ist.
Kündigung durch den Auftragnehmer:
Kündigt der Auftragnehmer aus wichtigem Grund (z. B. Zahlungsverzug > 30 Tage, nachhaltige Mitwirkungsverweigerung), gelten die gleichen Ansprüche wie unter Ziff. 1.
§ 6 Zahlungsbedingungen · Verzug
- Restzahlungen sind nach Abnahme spätestens 14 Kalendertage nach Rechnungserhalt fällig.
- Gerät der Auftraggeber in Verzug, schuldet er Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Verzug die Arbeit einzustellen und bereits erstellte Ergebnisse bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.
- Für jede Mahnung kann eine Mahnpauschale von 2,50 € erhoben werden.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Aufforderungbereitzustellen. Verzögerungen, die auf eine Pflichtverletzung des Auftraggebers zurückzuführen sind, verschieben vereinbarte Liefertermine entsprechend und können Mehrkosten verursachen.
§ 8 Urheber‑ und Nutzungsrechte · Referenznennung
- Sämtliche Entwürfe, Quellcodes, Datenbanken und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben bis zurvollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
- Mit vollständigem Zahlungseingang erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht exklusives, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck.
- Bei Zahlungsverzug oder Kündigung vor Beendigung verbleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer.
- Referenznennung: Der Auftragnehmer darf Namen, Logo und eine Kurzbeschreibung des Projekts (max. 250 Zeichen) als Referenz in eigenen Präsentationen und Online‑Medien verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht spätestens 14 Tage nach Vertragsende schriftlich widerspricht.
§ 9 Gewährleistung · Verjährung · Updates
- Der Auftragnehmer gewährleistet die vertragsgemäße Funktion der gelieferten Website fürzwölf Monate ab Abnahme.
- Die Gewährleistungsfrist gilt nicht für Fälle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Für Software‑ oder CMS‑Updates nach diesem Zeitraum kann ein separater Wartungsvertrag abgeschlossen werden.
§ 10 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Folgeschäden besteht nicht, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben ist.
§ 11 Vertragslaufzeit · Wartung · Service‑Levels
- Einzelprojekte enden mit vollständiger Leistungserbringung und Abnahme.
- Laufende Wartungsverträge können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsendeschriftlich gekündigt werden.
- Service‑Levels (SLA): Reaktionszeiten im Rahmen von Wartungsverträgen richten sich nach der Prioritätseinstufung des gemeldeten Fehlers. Sofern nicht anders vereinbart, gilt:
- Priorität 1 (Website offline): Reaktion innerhalb von 4 Stunden.
- Priorität 2 (kritische Funktion gestört): Reaktion innerhalb von 8 Stunden.
- Priorität 3 (nicht‑kritische Störung): Reaktion innerhalb von 2 Werktagen.
§ 12 Datenschutz
Für sämtliche personenbezogenen Daten gilt dieDatenschutzerklärungdes Auftragnehmers. Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers Daten verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts.
- Gerichtsstand für Kaufleute ist Cuxhaven.
- Höhere Gewalt: Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle einer Partei liegen (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Anordnungen, Strom‑ oder Internetausfälle, Cyberangriffe), befreien die betroffene Partei von der Pflicht zur Leistung, solange das Ereignis andauert. Die Partei informiert die andere unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer.
- Vertraulichkeit: Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht offenkundigen geschäftlichen Informationen des jeweils anderen streng vertraulich zu behandeln und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Pflicht wirkt drei Jahre über Vertragsende hinaus.
- Salvatorische Klausel (modernisierte Fassung): Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Kontakt bei Fragen
Rodriguez-Web
Kadir Diego Padin Rodriguez
Delftstraße 8, 27474 Cuxhaven
Telefon: +49 152 193 77 166
E-Mail: diego@rodriguez-web.de